Trigon KOOPERATIONSPARTNER
Trigon kooperiert mit Beratern aus verschiedenen Branchen, um unseren Mandanten eine umfassende Betreuung auf höchstem Niveau zu bieten.
Wir arbeiten mit Kooperationspartnern aus folgenden Branchen
zusammen:
Gerne wählen wir auf Anfrage entsprechend Ihren Anfordernissen den geeigneten Berater aus.
Bei der Kooperation mit den Beratern handelt es sich in keinem Fall um ein Netzwerk g. § 271b UGB
Wenn über das Grundsätzliche
keine Einigkeit besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne
zu machen.
Konfuzius
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